Genehmigte Fotoflüge mit Drohne und unbemannten Luftfahrzeugen nach § 1 Abs. 2 Nr. 11 Luftverkehrsgesetz
Die Fotografie von oben ermöglicht komplett neue Eindrücke einer Immobilie. Wahlweise werden die Fotos per ferngesteuertem Hubschrauber oder per Fotodrohne aus einer Höhe bis zu 100m geschossen. In dieser Flughöhe ist der Helikopter noch ausreichend gut zu sehen und kann deshalb mit der notwendigen Ruhe in der Luft gehalten werden. Mittels Downlink kann der Auftraggeber den Blick der Kamera mit Monitor am Boden in Echtzeit mitverfolgen und somit sein Wunschbild bekommen. Gerade für einen Makler ist die Immobilienfotografie von oben eine ideale Möglichkeit sein Objekt schön und sehr vorteilhaft zu präsentieren. Selbstverständlich verfüge ich über die entsprechende Genehmigung des Luftamtes Südbayern.
Fotoflüge per Fotodrohne oder mit ferngesteuertem Helikopter sind genehmigungspflichtig. Die Gebühren hierzu sind von mir bereits bezahlt und werden auch nicht mehr an den Kunden weiter berechnet. Für Sie als Auftraggeber bedeutet das, dass keine weiteren Gebühren mehr auf Sie zukommen. Ich berechne lediglich mein Honorar, bzw. meine Auftragspauschale, die alle anfallenden Gebühren bereits beinhaltet. Die Genehmigung nach §1 Abs. 2 Nr. 11 des Luftverkehrsgesetzes berechtigt mich im Bereich bis 100m Höhe Luftbilder in bewegter und fester Form (Film & Foto) zu erstellen. Mit einer Beauftragung erwerben Sie die Verwendungsrechte an den entstandenen Fotos oder Filmaufnahmen, - damit aber auch die Verantwortung hinsichtlich der Nutzung der Aufnahmen. Bitte vergewissern Sie sich vorher, ob Sie das entstandene Material verwenden, bzw. veröffentlichen dürfen. Verantwortung in der Verwendung habe ich mittels meiner AGB´s an Sie - den Auftraggeber abgegeben.
Gerhard Blank Fotograf für Immobilien und Luftaufnahmen in München, Architekturfotograf mit Hochstativ & Fotodrohne