AGB des Fotografen Gerhard Blank, Luftbildmünchen.com

 
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr des Fotografen Gerhard Blank und Luftbildmünchen.com. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 
Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder 
vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den Gebrauch des Auftraggebers, bzw. der auftraggebenden Agentur bestimmt. 
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde jeweils nur das einfache Nutzungsrecht  übertragen.  Eine Weitergabe von Nutzungsrechten 
an Dritte bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung und Rücksprache mit dem Fotgrafen.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
5. Der Auftraggeber i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte  übertragen worden sind. 
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung kann 
den Fotografen zum Schadensersatz berechtigen.
III. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt, Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, 
Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten oder werden extra aufgeführt. Sie sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber des Auftraggebers weist der Fotograf 
das Honorar in netto, zzgl. der jeweils gesetzlichen MwSt. aus
4. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Eine Aufrechnung 
oder die Ausübung des  Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten  anwaltlicher  Intervention gehen zu 
Lasten des Auftraggebers.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. 
6. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach 
der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte 
Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur wenn nichts anderes vereinbart wurde und nur bei Vorsatz 
und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern ,Negativen oder digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen, bzw. der Einrichtung eines 
Ersatzfototermins.  Weitere Ansprüche entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Fotos nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials, bzw. der digitalen Speichermedien die er verwendet.
5. In der digitalen Fotografie können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1.Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den vorab vereinbarten gewerblichen Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. 
Eine weitere kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Eigentumsrechte werden nicht  übertragen.
2. Der Fotograf darf eine Auswahl der entstandenen Aufnahmen und Fotos ausdrücklich im Sinne seiner eigenen PR nutzen. Die Fotos kann er auf seiner eigenen Website, sowie in eigenen Broschüren, PDFs oder Flyern ohne die Angabe von Namen und Örtlichkeiten, bzw. unter Ausschluss  des direkten Bezugs zur  jeweiligen Person, Gegenständen oder Gebäuden im Sinne der Referenznennung verwenden. Im Falle einer Beauftragung stimmt der Auftraggeber diesbezüglich ausdrücklich zu. Ein Widerspruch hat vorher und schriftlich zu erfolgen. Der Fotograf kann diesem Widerspruch  zustimmen.
3.Im Falle von abgebildeten Personen, Gegenständen und Gebäuden, die sich in Zusammenhang mit der Auftragsfotografie ergeben, versichert der Auftraggeber, dass er in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten 
Personen, Gegenstände oder Gebäuden zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzt und erklärt sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht 
Vorliegen dieser Einwilligung beruhen, haftet der Fotograf Gerhard Blank nicht und wird auch seitens des Auftraggebers vollumfänglich frei gestellt.
VI. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Notwendigkeiten rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, 
Umgebung und Zeit etc.).
VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so kann sich das Honorar 
des Fotografen erhöhen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, - entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, 
sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein nicht eingehaltender Liefertermin berechtigt nicht zur Minderung, - Schadensersatzansprüche gegen den Fotografen hieraus 
entstehen keine.
3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages kann je nach Kurzfristigkeit ein im Verhältnis angemessenes Ausfallhonorar berechnet werden.
VIII. Datenschutz 
1.Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt 
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln
IX. Digitale Fotografie
1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein. 
Bei gewerblichen Auftragsarbeiten ist diese Genehmigung mit Auftragserteilung gegeben.
2.Für die Datenspeicherung verwende ich Festplatten oder DVD / CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten 
in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
3.In der digitalen Fotografie kann es im Vergleich zum digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und 
Farbeinstellungen aufweist, als der des Fotografen. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
X. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1.Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Fotografie Gerhard Blank erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall 
eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
XI. Änderungen
Anderslautende Vereinbarung als in diesen AGB aufgeführt, können zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen vereinbart werden, sie müssen vor Auftragsvergabe und für den Einzelfall
schriftlch vereinbart werden
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen Gerhard Blank in München.
Die AGB gelten ab dem 03.09.2007
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